München: Kein Bußgeld bei gekürztem Genesenenstatus!?

Im Rahmen eines Eilverfahrens wegen des verkürzten Genesenenstatus vor dem Verwaltungsgericht München teilte das Gesundheitsreferat u. a. mit, dass die Vollzugsbehörden seit dem 25.02.2022 keine Bußgelder bei Personen erheben, deren Genesung länger als drei Monate aber noch keine sechs Monate her ist – sofern der Bundesgesetzgeber nicht noch etwas anderes beschließt.

Schön, dass das der Bevölkerung nicht offiziell mitgeteilt wird und die Presse darüber die Berichterstattung verweigert. Wie gnädig, dass auf Bußgeldverfahren verzichtet wird. Dazu wäre ja aber ohnehin erst ein Verstoß gegen bestehende „Hygienebestimmungen“ notwendig. Den wagen die Betroffenen aber erst gar nicht, weil sie denken, selbige würden mit Bußgeldern geahndet.

Hauptsache, der gute Michel bleibt brav zuhause und nimmt hin, dass seine Grundrechte weiter mit Füßen getreten werden. Die Freiheit ist abgeschafft, man darf nur noch in engen Bahnen seine Kreise ziehen und die Behörden spielen den gnädigen Kerkermeister. Es lebe die neue liberalitas bavariae!

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17. März 2022|

München: Sauberkeit in Parks und städtischen Grünanlagen

Es muss sicher nicht weiter ausgeführt werden, dass Parks und Grünanlagen einen wichtigen Beitrag zum Freizeitwert einer Stadt leisten. Ebenso sind sie ein „Aushängeschild“ jeder Stadt für Besucher und Touristen. Damit dies erhalten bleibt, benötigt es jedoch entsprechende Erhaltungsmaßnahmen.

Häufig lassen sich Graffiti oder Aufkleber beobachten, nicht nur in Parks oder Grünanlagen. Müll und ramponierte Parkbänke ebenso, wenn auch in geringerem Ausmaß.

Deshalb hat die Münchner AfD-Stadtratsgruppe beantragt, dafür zu sorgen, dass Parks und städtische Grünanlagen in einem sauberen, zum Aufenthalt einladenden Zustand verbleiben. Dazu gehört beispielsweise:

  • Das Entfernen von Müll auf Wegen und Wiesen (auch kleinteilige Gegenstände wie Kronkorken oder Zigarettenkippen)
  • Das Reinigen von Parkbänken, Wegen und möglichst auch Liegewiesen von Vogel- und Gänsekot
  • Die Beseitigung von Graffiti und Aufklebern auf Mülleimern, Stromkästen usw.
  • Öffentliche Toiletten sind sauber zu halten, die Wasserarmaturen sind fortlaufend auf Funktionsfähigkeit zu prüfen und bei Defekt zeitnah Instand zu setzen, Seifenspender sind aufzufüllen und es ist eine Möglichkeit vorzusehen, sich die Hände zu trocknen
  • Ramponierte Parkbänke sind neu zu lackieren und falls nötig zu reparieren oder zu ersetzen
5. Juli 2021|
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